Bärendienst an der Demokratie

 

Für die Abschaffung der indirekten Presseförderung

 

In der NZZ vom 24. Februar bricht Christian Müller, Leiter der Vogt-Schild Medien AG, eine Lanze für die Beibehaltung der indirekten Presseförderung. Er plädiert insbesondere für eine staatliche Subventionierung der Zustellgebühren in dünnbesiedelte Gebiete. Die Zustellung von Zeitungen an so abgelegene Orte wie Juf im Aversertal soll nach den Vorstellungen der meisten Printverleger zur medialen Grundversorgung unseres Landes gehören.

 

Es stellt sich die Frage, ob Medien- und Meinungsvielfalt - um diese geht es ja letztlich - durch einseitige staatliche Subventionierung der Verteilungskosten von ausschliesslich Printmedien gefördert werden kann und soll. Die schweizerische Medienlandschaft hat sich in den letzten drei Jahrzehnten drastisch gewandelt: Die überwiegende Anzahl der Schweizer Haushalte verfügt heute über einen privaten Internetanschluss und mit der vom Bundesrat beschlossenen Aufnahme von Breitbandanschlüssen in die Grundversorgung der Telekommunikation können auch bewegte Bilder an jeden Medienkonsumenten, wo immer sich dieser aufhält, sehr kostengünstig und ohne staatliche Subventionierung verteilt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Subventionierung der postalischen Zustellgebühren für Presseerzeugnisse geradezu absurd.

 

Wenn der Staat die Medien- und Meinungsvielfalt im Sinne der Stärkung der schweizerischen Demokratie fördern will, dann soll er innovative, multimediale Projekte privater Anbieter, dazu gehören auch die kleinen Verleger, unterstützen und der halbstaatlichen SRG ganz gezielt Mittel entziehen.